
Spahn droht Honorar-Kürzungen für Ärzte an
Gesundheitsminister Jens Spahn drängt bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und prescht nun mit einem Gesetzesentwurf nach vorn, der auch Sanktionen vorsehe.
Das Gesundheitsminister Spahn den Nachholbedarf der Gesundheitsbranche in puncto Digitalisierung erkannt habe und auch den Appell an die Politik, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, verstanden habe, berichteten wir ja schon vor einigen Tagen. (E-Health: Digitalisierung im Gesundheitswesen) Gleichsam sorgt der konkrete Gesetzesentwurf den Spahn nun in die Ressortabstimmung schickte für Aufsehen.
Honorar-Kürzungen um 2,5%
Spahn will die digitale Patientenakte nun via Gesetz realisieren. Entsprechende Gesundheits-Apps sollen eingeführt und von Ärzten, wie auch den Patienten verwendet werden. Mit finanziellen Anreizen will man dafür Sorge tragen, dass Mediziner mehr Videosprechstunden anbieten, gleichsam will man auch, dass sich Ärzte, Kliniken und Apotheken bis März 2020 in einer Telematik-Infrastruktur vernetzten. Wer sich dem verweigere, müsse mit Kürzungen im Honorar um 2,5% rechnen.
Gesundheits-App auf Rezept
Für Patienten soll es entsprechende Apps auf Rezept geben. Die Kosten sollen demnach von den Krankenkassen getragen werden. Sieht ein Arzt es als angebracht an, dass ein Patient die App benötige, könne er ein Rezept dafür ausstellen. Spannend daran, zuständig dafür soll nun das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sein und nicht wie gewohnt der gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten, Klinikbetreibern und gesetzlichen Versicherern, die normalerweise darüber entscheiden, welche Leistungen von den gesetzlichen Kassen zu tragen seien. (siehe www.tagelsspiegel.de) Die Anbieter der Apps haben dann ein Jahr lang Zeit nachzuweisen, dass deren Anwendungen zu einer Positivierung der medizinischen Versorgung beitrage. Ob digitale Tagebücher für Diabetiker, Anwendungen zur Bluthochdruckkontrolle oder auch in der Schwangerschaftsbegleitung, die Anwendungsbereiche solcher Apps seien vielfältig, erklärte Spahn.
Elektronische Patientenakte wird kommen
Die digitale Patientenakte muss von den Krankenkassen bis 2021 angeboten werden. Dies hatte Spahn bereits in einem früheren Gesetz durchgebracht. In eben diesem neuen Entwurf gehe man noch einen Schritt weiter und formuliert den Anspruch darauf, dass Ärzte die Akte nutzen und befüllen, auch nach der Behandlung eines Patienten. Ebenso können Patienten auch ihren Impfpass, Mutterpass oder Bonushefte für Zahnbehandlungen digital hinterlegen. All diese konkreten Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums zielen darauf ab, den Gesundheitssektor weiter zu digitalisieren. Was am Ende davon wirklich umgesetzt wird und werden kann, bleibt abzuwarten.
21 Mai 2019
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