Digitalisierungsförderung: NRW.BANK.Digitalisierungskredit
Deutschen Unternehmen stehen zahlreiche Programme zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben zur Verfügung. Dazu zählt auch der NRW.BANK.Digitalisierungskredit.
Förderprogramm |
NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation |
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Art der Förderung |
Ratendarlehen |
Gebiet |
Nordrhein-Westfalen |
Förderbereich |
Digitalisierung und Innovation |
Berechtigte |
kleine, mittlere und große Unternehmen, Unternehmen in Gründung, Freiberufler |
Unternehmen hierzulande können auf zahlreiche Förderprogramme zurückgreifen, die sie bei der Digitalisierung des eigenen Betriebes unterstützen. In unserer aktuellen Reihe beleuchten wir einige dieser Förderprogramme im Detail. Für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zählt zu den verfügbaren Programmen auch das Förderprodukt „NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation“.
Wer wird gefördert?
Mit dem Förderprodukt NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation können zahlreiche Unternehmen gefördert werden. Dazu zählen sowohl kleine und mittlere Betriebe (KMU) als auch große Unternehmen. Gefördert werden sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, welche sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden. Zudem werden auch Unternehmen in Gründung, wie auch Angehörige de freien Berufe (Freiberufler) gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben über ein zinsgünstiges Darlehen. Digitalisierungsvorhaben können digitale Produkte, eine digitale Produktion oder eine digitale Strategie und Organisation umfassen. Beispiele hierfür sind jeweils eine vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung mittels ERP-System und der Produktionssysteme (Stichwort IoT in der Produktion), die Entwicklung von digitalen Standards und Normen und die Entwicklung und Implementierung eines IT-Datensicherheits- und/ oder Social-Media-Kommunikationskonzeptes. Das Internet der Dinge (IoT) gewinnt in Produktion immer mehr von Bedeutung. Worauf es bei der Auswahl eines geeigneten ERP-Systems hier ankommt, erfahren Sie auf der Seite ERP-Software für die Produktion.
Investitionsvorhaben
Auch Investitionsvorhaben werden gefördert. Dazu zählen die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren, die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm und eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren. In diesem Zusammenhang können Unternehmen Förderdarlehen für zahlreiche Maßnahmen in zukunftsweisenden Technologiebereichen erhalten. Beispiele hierfür sind erste Messeteilnahmen oder auch extern in Anspruch genommene Beratungsdienstleistungen zur Einführung neuer Produktionsmethoden oder zur Erschließung neuer Märkte. Weitere Beispiele für mögliche Technologiefelder finden Sie auf der Internetseite der NRW.BANK.
Konditionen
Unternehmen, die diese Art der Förderung in Erwägung ziehen, sollten die Voraussetzungen beachten, die dafür erfüllt werden müssen. Insbesondere beachtet werden muss, dass das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg verspricht, die Gesamtfinanzierung gesichert ist und der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegt. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest. Finanziert werden kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel Einen festen Mindest- bzw. Höchstbetrag gibt es nicht, wobei bei einer Überschreitung von 10 Mio. Euro eine besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens für NRW darzulegen ist. Weiterführende Informationen zum Förderprodukt finden Sie auf der Seite der NRW.BANK (vgl. nrwbank.de, 21.12.2022).
23 Dezember 2022
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