Employee Self-Service ERP für schlanke Prozesse
Digitaler Employee Self-Service im HRM verschlankt Prozesse des Personalwesens. Warum Sie 2024 Ihre Abläufe digitalisieren sollten.
Unternehmen müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Dabei hilft die digitale Arbeitszeiterfassung. Neben der Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen gibt es jedoch noch viele weitere Gründe, Prozesse und Abläufe aus dem Bereich des Personalwesens im kommenden Jahr zu digitalisieren. Dazu zählt auch die Zufriedenheit der Arbeitnehmer.
Was Arbeitnehmer heute wollen
Dem Statistik-Portal Statista zufolge wünschen sich Berufstätige neben gleicher Bezahlung für Männer und Frauen (97%) vor allem auch, dass der Arbeitgeber Werte vertritt, mit denen sie sich selbst identifizieren können (96%). Und: Eine freie Einteilung der eigenen Arbeitszeit (ebenfalls 96%).
Darüber hinaus landeten auch Punkte wie eine sinnstiftende Tätigkeit (94%) oder flache Hierarchien (93%) weit oben auf der Wunschliste. Grundlage für die Daten bildet eine Umfrage des Branchenverbandes Bitkom unter etwas über 1.000 Beschäftigten zwischen 16 und 65 Jahren in Deutschland im Jahr 2019 (vgl. "Was Berufstätige wollen", de.statista.com, 11.09.2019).
Homeoffice während und nach Corona
Wenngleich die Daten noch nicht sonderlich alt sind, stammen sie dennoch aus der Prä-Corona-Ära. Einer Zeit, in der die globale Pandemie noch keinen fundamentalen Einfluss auf die Arbeitswelt genommen hatte. Moderne Arbeitsmodelle wie Remote Work gab es auch vor Corona schon. Während der Pandemie waren jedoch etliche Unternehmen gezwungen, ihre Mitarbeiter quasi über Nacht ins Homeoffice zu schicken.
Heimarbeit nach wie vor beliebt
Wenngleich mittlerweile einige Beschäftigte ins Büro zurückgekehrt sind und sich, unabhängig davon, auch nicht in allen Firmen und Berufsgruppen die Möglichkeit zur Heimarbeit ohne Weiteres realisieren lässt, war der Anteil der Erwerbstätigen im Homeoffice im Jahr 2022 nach wie vor fast doppelt so hoch wie noch vor Corona. So arbeitete 2022 mit etwas über 24% knapp ein Viertel der Erwerbstätigen hierzulande von zu Hause aus. 2019 waren es noch etwas unter 13% (vgl. Statistisches Bundesamt, destatis.de, 29.12.2023).
Flexibilität ist gefragt
Flexibilität scheint demnach hoch im Kurs zu sein. Sowohl was die Einteilung der Arbeitszeit angeht, als auch in Bezug auf das Arbeitsmodell. Wie diese konkret umgesetzt wird - und umgesetzt werden kann - variiert von Unternehmen zu Unternehmen. Gefragt ist sie jedoch.
Wichtig ist auch, dass es bei der Flexibilität dann nicht an veralteten, papierbasierten Systemen scheitert. Schließlich wollen Veränderungen auch softwareseitig verankert werden, um in der Praxis auch umgesetzt werden zu können. Dazu gehört auch ein Employee Self-Service (kurz: ESS).
Wie kann Employee Self-Service in der Praxis aussehen?
Employee Self-Service kann in der Praxis unterschiedliche Dinge bedeuten. Technische Grundlage bildet jedoch immer irgendeine Form von Anwendungsprogramm, über welches Mitarbeiter Genehmigungsprozesse starten oder etwa personenbezogene Daten anzeigen und ändern können. So ermöglicht es ESS Mitarbeitern beispielsweise, Urlaubsanträge kurzerhand digital einzureichen. Oder aber, ihre Stunden softwareseitig zu erfassen.
Über eine Verknüpfung mit dem HRM werden die Daten dann im Idealfall direkt an die Personalabteilung zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Auf diese Weise sparen Unternehmen nicht nur Zeit und schaffen schlanke Prozesse. Sondern stellen auch sicher, dass es bei der Flexibilität nicht veralteten, analogen Abläufen scheitert.
29 Dezember 2023
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