
Was wenn der IT-Partner pleitegeht?
Die Corona-Krise hat für Unsicherheit in vielen Unternehmen gesorgt. Doch was, wenn der eigene IT-Partner auf einmal pleite geht?
Viele Unternehmen unterschiedlicher Branchen sind derzeit unterschiedlich von der Corona-Pandemie und den damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen betroffen. Kurzarbeit oder gar Werkschließungen sind derzeit keine Seltenheit. Gleichzeitig kann die IT-Branche jedoch oftmals auf wachsende Anfragen blicken und scheint recht stabil.
Folgen einer Insolvenz des IT-Partners
Gleichzeitig stellt sich für Unternehmen die Frage, was eigentlich mit ihren ERP-Software-Anwendungen passiert, wenn der IT-Partner von einer plötzlichen Insolvenz betroffen ist. Diese kann letztlich immer drohen und vielen sind die Folgen nicht wirklich bewusst. Geht der Softwarepartner nämlich pleite, müssen seine Kunden auch weiterhin mit der Lösung weiterabrieten können.
Lizenzvereinbarungen von zentraler Bedeutung
Hier ergeben sich zunächst einmal Unterschiede bei den Lizenzen. Hat man die Software vollständig vom Anbieter erworben und zahlt derzeit nur noch für die Wartung und Weiterentwicklung des Systems, so kann diese dauerhafte Lizenz bestehen bleiben. Die Software wird dann nur nicht mehr seitens des Anbieters mit regelmäßigen Updates und Upgrades versorgt.
SaaS-Lizenzen gestalten sich schwierig
Anders stellt sich die Sache bei temporären Lizenzen dar, wie sie beispielweise bei SaaS-Modellen aus der Cloud die Regel sind. Diese temporären Lizenzen sind oftmals mit weitreichenden Serviceleistungen verbunden. Diese können die Wartung und Instandhaltung der Software oder auch die Speicherungs- und Rechenleistung in der Cloud oder auf gehosteten Servern beinhalten.
Insolvenzverwalter entscheidet
Kaum ein Unternehmen könnte auch nur einen einzigen Tag ohne die eigene IT-Infrastruktur überbrücken. Doch kommt es zu einem Insolvenzverfahren, entscheidet zunächst der Lizenzverwalter über das weitere Vorgehen. Es ist also nicht in Stein gemeißelt, dass die Lizenzvereinbarung auch über die Pleite hinaus für einen bestimmten Zeitraum bestehen bleibt.
Suche nach neuem IT-Partner unausweichlich
In der Regel liegen zwischen dem Insolvenzantrag und der eigentlichen Insolvenzeröffnung ungefähr drei Monate. Wertvolle Zeit, die der Kunde nutzen kann, sich nach einem neuen IT-Partner umzusehen. Auch kann mit dem Insolvenzverwalter eine Weiternutzung ausgehandelt werden, doch das verschafft einem Unternehmen im besten Fall nur mehr Zeit für das Unausweichliche, den Software- bzw. Anbieterwechsel.
Mehr Informationen:
In einem Artikel vom Christian Kuss, Christiane Kühn und Matthias Bergmann vom 09.10.2020 auf computerwoche.de gehen die Autoren noch tiefer auf den Fall der Fälle ein und erklären genau, was auf IT-Kunden zukommt, wenn der Partner auf einmal in die Insolvenz tritt.
26 Februar 2021
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