Wem gehören die Daten?

Wem gehören die Daten?

Die Datenethikkommission legt heute der Bundesregierung eine Reihe an Forderungen im Umgang mit der digitalen Datenverarbeitung vor.

Lesezeit: ca. 2 Min

Die Datenethikkommission hat in einem knapp 300-seitigem Bericht eine ganze Reihe an neuen Regelungen zur digitalen Datenverarbeitung erarbeitet. Darin enthalten, auch eine europaweite Algorithmen-Verordnung. Vorab lag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung der unveröffentlichte Bericht vor, indem neben der Algorithmen-Verordnung, auch die Forderungen nach einer bundesweiten Aufsichtsbehörde für Datenschutz, mehr Informationspflichten und einer Kennzeichnung von Social Bots beinhaltet. 

Kommission übergibt Bericht an Bundesregierung

Am Mittwoch will die Kommission den Bericht der Bundesregierung übergeben, die die Kommission bereits im September 2018 eingesetzt hatte, damit diese einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik sowie dem Umgang mit Algorithmen und künstlicher Intelligenz entwickeln. In dem nun verfassten Bericht schlägt die 16-köpfige Kommission, bestehend aus Vertretern von Verbraucherschutzorganisationen, Politik und Wirtschaft, unter anderem auch mehr Pflichten für Plattformbetreiber vor. 

Mehr Pflichten für Facebook und Co. 

Plattformen wie Facebook oder YouTube würden nach Ansicht der Kommission eine Gefahr für die pluralistische Meinungsbildung und damit für die demokratische Ordnung darstellen. Eine stärkere Kontrolle dieser, zum Beispiel mit Lizensierungsverfahren und der Kennzeichnung von automatisierten Accounts, die als solche gekennzeichnet werden sollten, sei daher ratsam. Zudem sei die Torwächterfunktion von Plattformen bedenklich. Man solle diese dazu verpflichten auch tendenzfrei, ausgewogenen und plurale Beiträge anzuzeigen. Die solle eine freie Meinungsbildung über diese Plattformen sicherstellen. 

Regeln für Algorithmen

Ein weiterer Vorschlag der Kommission hat eine europaweite Algorithmen-Verordnung zum Ziel. Betreiber von Algorithmen sollten demnach kennzeichnen, ob und in welchem Umfang sie die entsprechenden Algorithmen einsetzen. An dieser Stelle kämen je nach Wirtschaftssektor und Umfang der Algorithmen Pflichten auf die Betreiber zu. So müssten diese Informations- und Zugangsrechte einräumen, Erklärungen abgeben, Risikofolgen abschätzen oder sich beispielsweise Zulassungsverfahren und Vorabprüfungen unterziehen. (vgl. Hendrik Wieduwilt, 22.10.2019 auf faz.net)

Rechte an Datensätzen

Auch beschäftigte sich die Kommission in dem Bericht mit dem Eigentum an anonymisierten Datenbeständen. Ein solches alleiniges Eigentum lehne die Kommission demnach ab, vielmehr stelle sich ein verteiltes Eigentum vor, bei dem mehrere Stellen, die an der Erstellung der Datensätze beteiligt sind, die Eigentumsrecht untereinander aufteilen. Je nach Gewichtung der einzelnen beteiligten Stellen hätten diese dann Mitsprache- und Teilhaberechte, die dazu befähigen, Daten zu löschen, zu korrigieren oder auch selbst wirtschaftlich zu nutzen. 

Zukunft ungewiss

Eine Einordnung des Berichts muss noch folgen und es gilt abzuschätzen in wie weit die Forderungen und vorgeschlagen Regelungen in der Praxis Sinn ergeben. Auch gilt es abzuwägen, ob und in welchem Zeitraum derartige Forderungen auf den vielen verschiedenen politischen Ebenen umgesetzt werden könnten, denn der Bericht richtet sich nicht nur an Bund und Länder, sondern eben auch an die Europäische Union. 

25 Oktober 2019

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