Das Lieferkettengesetz und die Bürokratie im Mittelstand

Was bedeutet das Lieferkettengesetz für mittelständische Unternehmen, die (eigentlich) nicht unmittelbar betroffen sind?

Sorgfaltspflicht in puncto Menschenrechte und Umweltschutz: Das sind die Ziele des deutschen Lieferkettengesetzes (eigentlich "Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz"), welches im Januar 2023 in Kraft getreten ist. Das Gesetz verpflichtet große Unternehmen zur Sorgfalt in Supply Chains.

Hintergründe des Gesetzes

In unserer modernen Zeit sind Lieferketten zunehmend komplex und erstrecken sich über viele Länder, Zeitzonen und unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen hinweg. Mit wachsender Länge und Komplexität der Lieferkette leidet häufig auch die Transparenz. Das Gesetz soll nun verhindern, dass aus Deutschland indirekt Strukturen unterstützt werden, die Mensch und Umwelt schaden. Dazu zählen neben Kinderarbeit beispielsweise auch Lohndumping oder andere ausbeuterische Praktiken (vgl. bmas.de, 21.06.2023).

Gesetz richtet sich an große Unternehmen

Aktuell gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000. Ab 2024 soll auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gelten. Unmittelbar sind demnach große Unternehmen betroffen, die einer entsprechenden Sorgfaltspflicht nachzukommen haben. Dass damit auch ein gewisser Mehraufwand - auch in puncto Bürokratie - einhergeht, liegt auf der Hand.

Auch Mittelstand mittelbar betroffen

Doch was bedeutet das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten für kleinere Unternehmen und Mittelständler, die eigentlich nicht unmittelbar betroffen sind? Kleine und mittlere Unternehmen werden häufig auch als Rückgrat der europäischen Wirtschaft bezeichnet. Viele der Mittelständler beliefern jedoch auch größere Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, welche sich an die Sorgfaltspflicht zu halten haben (vgl. ihk.de, 03.2022).

Größere Kunden, für die die Sorgfaltspflicht verpflichtend ist, sollten sich auch bei ihren teils kleineren Lieferanten absichern, dass alles streng nach Lieferkettengesetz zugehe, wie der SWR berichtet (vgl. swr.de, 28.03.2023).

Bürokratischer Mehraufwand für Mittelständler

Mittelständler und kleinere Betriebe bekommen die Folgen sich verändernder rechtlicher Rahmenbedingungen und Anforderungen sowie des damit einhergehenden bürokratischen Mehraufwands häufig besonders zu spüren.

Als Beispiel sei hier beispielsweise die Bonpflicht zu nennen, die insbesondere kleine Bäckereien oder Cafés besonders traf. Gleiches scheint nun auch beim Lieferkettengesetz zuzutreffen.

Während große Betriebe zumeist gesonderte Abteilungen hätten, um den Mehraufwand aufzufangen (so beispielsweise Nachhaltigkeitsabteilungen/CSR), würde der Mehraufwand in kleineren Betrieben zwischen Abendessen und Frühstück bewältigt werden, so Martina Nighswonger der Gechem GmbH im SWR-Beitrag (vgl. swr.de, 28.03.2023).

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Bürokratische Entlastung durch Digitalisierung

Auch sich wandelnde Rahmenbedingungen und den damit einhergehenden Mehraufwand haben Unternehmen wenig Einfluss. Um den wachsenden bürokratischen Anforderungen bereichsübergreifend gerecht zu werden, kann jedoch eine Digitalisierung der eigenen Prozesse etwas Abhilfe schaffen. So lassen sich widerkehrende Aufgaben und Abläufe beispielsweise häufig weitreichend automatisieren. Mitarbeiter erhalten so zusätzliche Kapazitäten, um sich anderen Aufgaben zuzuwenden.

21 Juni 2023

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