
ERP-Anpassungen zur Mehrwertssteuersenkung
Die Mehrwertssteuersenkung im Zuge des Konjunkturpaketes machen Anpassungen der ERP-Software notwendig. Abas stellt dazu einen Leitfaden bereit.
Am vergangenen Mittwoch, den 01.07.2020, trat die beschlossene Mehrwertssteuersenkung in Kraft. Der reguläre Steuersatz liegt nun vorübergehend bei 16 statt 19 Prozent - Der reduzierte bei 5 statt 7 Prozent.
Folgen für die Wirtschaft
Die Steuersenkung soll die Bevölkerung wieder in Kauflaune versetzen und die durch die Corona-Krise geschwächte Wirtschaft wieder ankurbeln. Gleichsam stellt sie jedoch auch Unternehmen vor organisatorische Herausforderungen.
Leitfanden zur Mehrwertsteuersenkung
Um diese neuen Werte nun auch in der ERP-Software abbilden zu können, bedarf es entsprechender Anpassungen. Wie sich diese umsetzen lassen, hat ERP-Anbieter Abas in einem Leitfaden anschaulich beschrieben.
Zugang zum Leitfanden
Auf diesen können Abas-Kunden im Kundenportal des Unternehmens im Extranet zugreifen. Der Zugriff ist kostenlos – Es ist lediglich ein Log-In erforderlich.
Konkret wird beschrieben, wie sich zeitlich-befristete Änderungen der Mehrwertssteuer in der ERP-Software abbilden lassen. Des weiteren werden Anpassungen bei
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Umsatzsteuerpositionen
- Steuerschlüsseln
- Steuerlicher Abbildung im Einkauf / Verkauf
beschrieben.
Da noch weitere Beschlüsse ausstehen, soll der Leitfanden eigenen Angaben zufolge zu gegebener Zeit aktualisiert werden:
„Die steuerlichen Informationen der Finanzverwaltung wurden noch nicht in endgültiger Fassung freigegeben. Der Leitfaden basiert auf dem Kenntnisstand, der uns laut vorläufigem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (11. Juni 2020) zur Verfügung steht. Er wird aktualisiert, sobald neue Informationen vorliegen.“
, heißt es auf abas-erp.com.
3 Juli 2020
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